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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Museen der Hasso Plattner Foundation gGmbH

Tickets

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Museen der Hasso Plattner Foundation gGmbH

1. Geltungsbereich

Die folgenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten sowohl für das Museum Barberini als auch DAS MINSK Kunsthaus in Potsdam für den Erwerb von Eintrittskarten, Jahreskarten und Gutscheinen sowie den Erwerb von Tickets für Führungen (z.B. öffentliche Führungen, Gruppenführungen, Gruppen-Einführungen im Auditorium, Online-Live Touren) und Veranstaltungen (z.B. Vorträge, Lesungen, Konzerte) (im Folgenden: die „Produkte“) von der Museen der Hasso Plattner Foundation gGmbH (im Folgenden: der „Anbieter“).

Für den Besuch der Ausstellungen und Veranstaltungen gilt zusätzlich die Hausordnung des jeweiligen Hauses.

2. Vertragsschluss

Die Produkte können entweder an den Museumskassen, über den Besucherservice, auf der Website des jeweiligen Hauses oder in der Barberini-App (nur für das Museum Barberini) gekauft bzw. gebucht werden.

Das Angebot zum Vertragsschluss erfolgt stets durch die Kundin / den Kunden (z.B. durch Anklicken des Feldes „Verbindlich Bestellen“). Die Annahme durch den Anbieter – und damit der Vertragsschluss – erfolgt durch physische Übergabe des Produkts bzw. durch Versand einer Bestätigungs-E-Mail, der das jeweilige Produkt im Anhang beigefügt ist, an die von der Kundin / dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Erwerb bzw. die Buchung ist mit der Annahme verbindlich und eine Stornierung nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen möglich.

Die Produkte werden nur an Endkunden und autorisierte Wiederverkäufer verkauft. Für den Fall eines nicht autorisierten Wiederverkaufs behält sich der Anbieter für die Zeit von 30 Tagen nach Vertragsschluss gemäß vorstehender Regelung ein Rücktrittsrecht vor.

3. Preise und Zahlung

Die angegebenen Preise für die Produkte enthalten 7% Umsatzsteuer.

Die Zahlung erfolgt beim Kauf über die Webseite des jeweiligen Hauses oder über die Barberini-App (für das Museum Barberini) als Vorauszahlung durch die Kundin / den Kunden entweder per Kreditkarte (Visa/ MasterCard) oder per PayPal. Beim Kauf an den Museumskassen sind Barzahlung sowie die Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa- oder MasterCard) möglich. Die Bezahlung von über den Besucherservice gebuchten Produkten erfolgt auf Rechnung.

4. Einlass

Das jeweilige Produkt ist am Einlass des jeweiligen Hauses entweder ausgedruckt vorzulegen oder in digitaler Form auf dem Display eines Smartphones oder Tablets vorzuzeigen. Ein Einlass erfolgt nur bei Vorlage des Tickets mit vollständig lesbarem Barcode. Der Anbieter ist nicht zum Einlass von Personen verpflichtet, die ein Produkt vorlegen oder vorzeigen, das vorher bereits von einer anderen Person vorgelegt oder vorgezeigt und damit entwertet wurde.

5. Besondere Bedingungen für einzelne Produkte

a) Eintrittskarten

Eintrittskarten sind an ein von der Kundin / dem Kunden gebuchtes Zeitfenster von einer Viertelstunde gebunden, d.h. sie berechtigen ausschließlich am gebuchten Tag und innerhalb des gebuchten Zeitfensters zum Einlass in die Ausstellungsräume des auf den Eintrittskarten angegebenen Hauses. An der Einlasskontrolle kann es je nach Andrang der Besucher unter Umständen zu Wartezeiten kommen. Der Aufenthalt in jedem Haus ist auf 4 Stunden beschränkt.

b) Jahreskarten

Jahreskarten des Museums Barberini sind für die Sammlung Hasso Plattner sowie alle Ausstellungen des Museums Barberini während der gesamten Öffnungszeit gültig.

Jahreskarten des MINSK sind für alle Ausstellungen des MINSK während der gesamten Öffnungszeit gültig.

Jahreskarten PLUS sind für die Sammlung Hasso Plattner, alle Ausstellungen des Museums Barberini sowie für alle Ausstellungen des MINSK während der gesamten Öffnungszeit gültig.

An der Einlasskontrolle kann es je nach Andrang der Besucher unter Umständen zu Wartezeiten kommen.

Jahreskarten haben eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem Gültigkeitsdatum. Sie sind personengebunden und nicht übertragbar. Bei jedem Besuch ist neben der Jahreskarte auch ein Lichtbildausweis vorzuzeigen.

Bei Verlust oder Abhandenkommen einer Jahreskarte kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 EUR eine Ersatzkarte ausgestellt werden. In diesem Fall wird die verlorene oder abhandengekommene Jahreskarte ungültig.

c) (Wert-)Gutscheine [Mehr-Zweckgutscheine]

Vom Anbieter ausgestellte (Wert-)Gutscheine [Mehr-Zweckgutscheine] können an den jeweiligen Museumskassen und – sofern sie nach dem 01.06.2019 erworben wurden – in den Museums-Cafés sowie im MINSK-Shop vor Ort eingelöst werden. Sie sind drei Jahre gültig; die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der jeweilige Gutschein erworben wurde. Gutscheine können auch online eingelöst werden. Eine Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich.

Vor dem 01.06.2019 erworbene Gutscheine können nur vollständig, d.h. in Höhe des gesamten Gutscheinwerts, eingelöst werden. Bei Gutscheinen mit einem späteren Verkaufsdatum ist auch eine teilweise Einlösung möglich. Für den Einlass in die Ausstellungsräume ist erforderlich, dass die Kundin / der Kunde ein (kostenloses) Zeitfenster-Ticket gebucht hat (vgl. lit. A und b).

Bei Verlust eines Gutscheins kann kein Ersatz geleistet werden.

d) Veranstaltungstickets

Sofern und soweit dies auf der Webseite des Museums Barberini bzw. des MINSK bei einer Veranstaltung ausdrücklich vermerkt ist, berechtigt ein Veranstaltungsticket neben dem Besuch der Veranstaltung auch zu einem Besuch des jeweiligen Hauses am Tag der Veranstaltung.

e) Gruppenführungen und Gruppen-Einführungen im Auditorium

Gruppenführungen und Gruppen-Einführungen sowie die zugehörigen Eintrittskarten können nur über den Besucherservice gebucht werden.

Buchungen von Gruppenführungen und Gruppen-Einführungen im Auditorium werden nach positiver Buchungsbestätigung von einem vom Anbieter ausgewählten und beauftragten Guide durchgeführt. Die in der Buchungsbestätigung angegebene Anzahl an Teilnehmern ist verbindlich.

Von Dritten angebotene oder durchgeführte Führungen sind unzulässig.

f) Online Live Tour

Die Online Live Tour ist eine persönliche Führung, die von einem vom Anbieter ausgewählten und beauftragten Guide mit einer Kamera durchgeführt und virtuell über das Internet übertragen wird.

Mit der Buchung erhält die Kundin / der Kunde die gebuchte Anzahl an Online-Zugängen zu einem virtuellen Konferenzraum. Die auf den Webseiten des Anbieters angegebenen technischen Voraussetzungen müssen von der Kundin / vom Kunden bereitgestellt werden. Etwaige technische Probleme im Verantwortungsbereich der Kundin / des Kunden berechtigen nicht zu Ansprüchen gegenüber dem Anbieter. Eine Aufzeichnung oder Mitschnitt ist nicht gestattet.

6. Ermäßigte und kostenfreie Produkte

Ermäßigte oder kostenfreie Eintrittskarten, Führungen und Veranstaltungstickets sind nur zusammen mit den entsprechenden Nachweisen gültig. Diese sind an der Museumskasse und/oder am Einlass vorzulegen. Sollten die Nachweise nicht vorgelegt werden können, müssen an der Kasse reguläre Tickets erworben bzw. der entsprechende Aufpreis bezahlt werden.

7. Stornierung / Widerrufsrecht

Für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gebuchte Produkte (z.B. Eintrittskarten, Veranstaltungstickets oder Tickets für öffentliche Führungen und Live Touren) können grundsätzlich nicht storniert bzw. widerrufen werden (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Hiervon abweichend gilt für gebuchte Gruppenführungen, Gruppen-Einführungen im Auditorium und Gruppen-Live Touren (Zusammenfassend im Folgenden Gruppenveranstaltung) sowie zugehörige Eintrittskarten:

a. Bis zu 14 Tagen vor dem gebuchten Termin ist eine Änderung der Teilnehmerzahl an der gebuchten Gruppenveranstaltung möglich. Die Änderung ist entweder per Brief an die Museen der Hasso Plattner Foundation gGmbH, Alter Markt 3, 14467 Potsdam oder per E-Mail an besucherservice@museum-barberini.de oder besucherservice@dasminsk.de zu richten.

b. Eine Stornierung der Gruppenveranstaltung ist entweder per Brief an die Museen der Hasso Plattner Foundation gGmbH, Alter Markt 3, 14467 Potsdam oder per E-Mail an besucherservice@museum-barberini.de oder besucherservice@dasminsk.de möglich. Bei Stornierung bis 14 Kalendertage vor dem Termin wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 25 EUR erhoben, bei Stornierungen ab 13 Kalendertagen bis zu 24 Stunden vor dem Termin erhöht sich der Unkostenbeitrag auf 105 EUR. Bereits geleistete Zahlungen werden unter Anrechnung dieses Unkostenbeitrags rückerstattet, anderenfalls wird der Kundin / dem Kunden lediglich der Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung nach der vorgenannten Frist oder bei Nichterscheinen der Gruppe zum vereinbarten Termin ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung beim Anbieter. Den Nachweis hierfür hat die Kundin / der Kunde zu erbringen. Eine Stornierung einzelner Leistungen ist nicht möglich.

c. Eine Stornierung von Angeboten, die im Rahmen für Schulklassen und Kindergartengruppen gestaltet sind, ist kostenfrei. Eine Stornierung ist entweder per Brief an die Museen der Hasso Plattner Foundation gGmbH, Alter Markt 3, 14467 Potsdam oder per E-Mail an besucherservice@museum-barberini.de oder besucherservice@dasminsk.de möglich.

8. Haftung

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; im Übrigen - soweit nachstehend nicht abweichend geregelt - nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin / der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren und typischen Schaden. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Vorstehendes gilt jeweils auch für den Fall, dass ein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Anbieters handelt.

Aus baulichen oder organisatorischen Gründen sowie aufgrund von höherer Gewalt (z.B. aufgrund von Naturkatastrophen, Epidemien, Kriegen oder behördlichen Anordnungen) oder anderer vom Anbieter nicht zu vertretenden Umstände können das Museum Barberini, DAS MINSK Kunsthaus in Potsdam oder einzelne Ausstellungsteile geschlossen werden, Veranstaltungen abgesagt oder bestimmte Exponate unzugänglich sein. Der Anbieter ist auch dazu berechtigt, ein Museum aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht dann zu schließen oder besondere Benutzungsregelungen festzulegen, wenn er nach pflichtgemäßem Ermessen davon ausgehen darf, dass durch eine Öffnung des Museums Gesundheitsrisiken für Besucher entstehen oder erhöht werden, was insbesondere auch dann der Fall ist, wenn dahingehende behördliche Warnungen bzw. Empfehlungen ausgesprochen wurden.

Im Falle einer vollständigen Schließung oder der Absage einer Veranstaltung oder Führung aus den vorgenannten Gründen wird der Anbieter die Kundin / den Kunden - soweit möglich - unverzüglich informieren und eine gleichwertige Alternative anbieten. Auf Wunsch der Kundin / des Kunden wird der Anbieter den Preis für das Produkt erstatten (ausgenommen jedoch Jahreskarten). Weitergehende Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Eine nur teilweise Schließung bzw. Unzugänglichkeit berechtigt nicht zu einer Minderung des Entgelts.

Eine Verschiebung der Termine für Veranstaltungen oder Führungen um bis zu 30 Minuten berechtigt nicht zur Reduzierung des Entgelts.

Wird einer Besucherin oder einem Besucher aufgrund eines Verstoßes gegen die Hausordnung ein Hausverbot erteilt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises für das jeweilige Produkt. 

9. Datenschutz

Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden vom Anbieter für die Dauer der Vertragsbeziehung - oder darüber hinaus, soweit und solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht - Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kundin / des Kunden im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und genutzt. Mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Kundin / des Kunden können die Daten auch in eine allgemeine Adressen-Datei der Museen der Hasso Plattner Foundation gGmbH übernommen werden, an welche Informationen über das Museum Barberini und seine Veranstaltungen versandt werden. Ausführliche Informationen zum Datenschutz sind unter www.museum-barberini.com/datenschutz/ bzw. www.dasminsk.de/datenschutz/ zu finden.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Potsdam. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Potsdam.

Im Falle einer Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bedingungen unverändert für bereits getätigte/bestehende Bestellungen und Buchungen fort.

Der Anbieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Stand: 1.3.2023

Bildmaterial 

Sämtliche auf unserer Webseite platzierten Fotos, Bild- und Filmdateien unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Gleiches gilt für die auf unserer Webseite präsentierten Texte- und Tonaufnahmen sowie die 360 Grad Rundgänge zu den Ausstellungen und der Sammlung.

Alle diese urheberrechtlich geschützten Materialien dürfen nicht ohne unsere Zustimmung veröffentlicht, vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder sonst wie in urheberrechtlich relevanter Weise genutzt oder an Dritte weitergegeben werden, insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke. Ggf. ist im Einzelfall auch die Einholung von Zustimmungen durch Verwertungsgesellschaften und Bildagenturen etc. erforderlich. Setzen Sie sich deswegen bitte mit uns in Verbindung, wenn Sie geschütztes Material verwenden möchten. Im Falle der unberechtigten Nutzung müssen Sie mit einer rechtlichen Verfolgung durch uns oder andere Rechteinhaber rechnen.

Stand: 28. Juni 2022

Vermietung

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen der Museen der Hasso Plattner Foundation gGmbH für Veranstaltungen im DAS MINSK Kunsthaus in Potsdam

1. Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen den Museen der Hasso Plattner Foundation gGmbH („Vermieter“) und Kundinnen / Kunden („Mieter“) über die Überlassung von Räumlichkeiten des MINSK zur Durchführung von Veranstaltungen (Seminare, Tagungen etc.) und weitere in diesem Zusammenhang erbrachte Leistungen und Lieferungen (jeweils ein „Veranstaltungsvertrag“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn der Vermieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

a) Der Veranstaltungsvertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind, kommt durch schriftliche Annahme eines schriftlichen Angebots zustande, wobei es aber ausreichend ist, wenn der Vermieter bzw. der Mieter einen Scan der unterschriebenen Erklärung dem jeweils anderen Teil als Anhang einer E-Mail übersendet.

b) In Eilfällen ist auch ein mündlicher Vertragsschluss bindend. Der Vermieter wird in einem solchen Fall den Veranstaltungsvertrag schriftlich (im Sinne vorstehender Ziffer 2.a) dieser AGB) bestätigen. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen des Veranstaltungsvertrags, die aber auch in Textform, also mit einfacher E-Mail, bestätigt werden können.

c) An ein schriftliches Angebot ist der Vermieter 7 Kalendertage gebunden, d.h. er wird ohne vorherige Rücksprache mit dem Mieter keine anderweitige Vermietung für den gleichen Termin vornehmen. Der Mieter ist verpflichtet, einen Verzicht auf den vom Vermieter reservierten Termin unverzüglich mitzuteilen.

3. Veranstalter, Rechtsverhältnisse

a) Der Mieter ist Veranstalter, der in den gemieteten Räumlichkeiten durchzuführenden Veranstaltung und dazu verpflichtet, dies in allen Publikationen und Verlautbarungen herauszustellen bzw. kenntlich zu machen.

b) Vor Durchführung der Veranstaltung hat der Mieter dem Vermieter eine/n verantwortliche/n Veranstaltungs-leiter/in zu benennen, die/der während der Veranstaltung jederzeit anwesend und für den Vermieter erreichbar sein muss.

c) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags wird kein Gesellschaftsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter begründet. Im Übrigen besteht nur zwischen dem Mieter und dem Veranstaltungsbesucher ein Vertragsverhältnis, nicht etwa zwischen Besuchern oder anderen Dritten und dem Vermieter.

4. Vertragsgegenstand

a) Gegenstand des Veranstaltungsvertrags ist die Überlassung der darin bezeichneten Räume und Einrichtungen des MINSK für den vereinbarten Veranstaltungszweck am vereinbarten Termin; Verkehrsflächen (Flure etc.) und Toiletten des MINSK dürfen mitbenutzt werden.

b) Art und Umfang der vom Vermieter darüber hinaus zu erbringenden Leistungen (z.B. Museumsführungen, Organisation/Handling von Dienstleistungen wie Sicherheit, Reinigung, Nutzung der Schließfächer) ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsvertrag; dasselbe gilt für etwaige dem Vermieter aufgrund der Veran-staltung entstehende und vom Mieter zu erstattende Umsatzausfälle.

c) Der Mieter hat etwa erforderliche Genehmigungen für die Durchführung seiner Veranstaltung selbst und auf eigene Kosten bei der zuständigen Behörde einzuholen sowie eventuelle Auflagen sowie bau- und betriebstechnische Auflagen des Vermieters in eigener Verantwortung zu erfüllen. Sollte die Veranstaltung nicht durchgeführt werden können, weil der Mieter erforderliche Genehmigungsanträge nicht rechtzeitig gestellt hat, erforderliche Genehmigungen nicht erteilt oder behördliche Auflagen nicht erfüllt worden sind, so gelten Ziffer 7 a)bb) und 7 b)bb) dieses Vertrages (Rücktrittsrecht des Vermieters und volle Vergütungspflicht unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen).

d) Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung (u.a. bei der GEMA bzw. den einschlägigen Verwertungsgesellschaften und Verlagen). Der Vermieter kann entspre-chende Nachweise vom Mieter verlangen und der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

e) Catering und Veranstaltungstechnik werden nicht direkt vom Vermieter erbracht. Diese Dienstleistungen für die Veranstaltung sind ausschließlich zu beziehen von

aa) dem Pächter des Café HEDWIG, Urstrom Jersey´s, Kummersdorfer Weg 3, 14947 Nuthe-Urstromtal, E-Mail: cafe@dasminsk.de

bb) Firma Trollwerk Production GbR, Schiffbauergasse 4i, 14467 Potsdam, E-Mail: info@trollwerk.de

Andere Dienstleister sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters zugelassen.

5. Allgemeine Benutzungsregelungen

a) Zusätzlich zu diesen AGB gilt bei sämtlichen Veranstaltungen die Hausordnung des MINSK in ihrer aktuellen Fassung und der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass neben ihm auch seine Mitarbeiter und Gäste sich an diese halten (insbesondere die Regelungen zum Schutz der ausgestellten Kunstwerke). Den Anordnungen des Sicherheitspersonals des Vermieters haben der Mieter und die Teilnehmer seiner Veranstaltung zwin-gend Folge zu leisten. Veranstaltungsteilnehmer können bei Verstößen gegen die Hausordnung vom Sicher-heitspersonal von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Museums verwiesen werden.

b) Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch den Mieter oder von ihm beauftragte Dritte bedürfen der vor-herigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

c) Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Zuwiderhand-lung berechtigt den Vermieter zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung. Schadensersatz steht dem Mie-ter/Veranstalter in einem solchen Fall nicht zu. Eigene Logoplatzierung ist vorab mit dem Vermieter abzustim-men.

d) Größere Aufbauten, insbesondere Zelte, sind auf der Terrasse oder dem Vorplatz nicht gestattet. Speisen und Getränke können lediglich im Café verzehrt werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Rotwein und andere stark färbenden Speisen und Getränke dürfen zum Schutz des Fußbodens nicht ausge-schenkt werden.

e) In allen Räumlichkeiten des MINSK sowie auf dem Außengelände ist jede Form von offenem Feuer strikt verboten. Dies gilt auch für Kerzen.

6. Leistungen, Zahlung, Aufrechnung

a) Der Vermieter ist verpflichtet, die im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Mieter ist verpflichtet, die für diese und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarte bzw. geltende Vergütung des Vermieters zu zahlen (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Dies gilt auch für vom Mieter direkt oder über den Vermieter beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Vermieter verauslagt werden.

b) Der Zahlungsanspruch des Vermieters ist innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung beim Mieter fällig, bei einem etwaigen Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

c) Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer For-derung des Vermieters aufrechnen.

7. Rücktritt / Stornierung

a) Der Mieter kann jederzeit vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten, ist jedoch wie folgt zur Zahlung einer Aus-fallentschädigung (Stornogebühr) verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt (maßgeblich ist jeweils der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter):

aa) mehr als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fällt keine Stornogebühr an und etwaige Vorauszahlungen werden dem Mieter erstattet;

bb) weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist der Mieter verpflichtet, die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter – ohne den Rücktritt vom Vertrag zu erklären – die Veran-staltung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin durchführt und/oder bestimmte verein-barte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt.

Auf die Vergütung wird jedoch dasjenige angerechnet, was der Vermieter infolge der Absage oder Nicht-durchführung an Aufwendungen erspart oder durch eine anderweitige Vermietung erwirbt. Die Beweislast hierfür trägt der Mieter.

b) Der Vermieter kann vom Veranstaltungsvertrag – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rücktrittsrechte – ohne Einhaltung einer Frist zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, was insbe-sondere dann der Fall ist, wenn

aa) der Mieter irreführende oder falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat (z.B. bezüglich der Identität des Mieters, seiner Zahlungsfähigkeit oder des Veranstaltungszwecks);

bb) für die Veranstaltung erforderliche behördliche Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen;

cc) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Ge-schäftsbetrieb, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies der Sphäre des Vermieters zuzurechnen ist;

dd) der Mieter seinen in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden gesetzlichen und behördlichen oder ver-traglich übernommenen Mitteilungs-, Anzeige- und Zahlungspflichten gegenüber dem Vermieter oder gegen-über Behörden, Feuerwehr oder Sanitäts- und Rettungsdiensten oder der GEMA nicht nachkommt;

ee) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, politische Unruhen, Epidemien wie z.B. die Corona-Pandemie und darauf beruhende behördliche Untersagungen) die Erfüllung des Veranstaltungsvertrags unmöglich machen; Ziffer 9.c) dieser AGB bleibt unberührt.

Macht der Vermieter von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, sind Ansprüche des Mieters (insbesondere auf Schadens- oder Auslagenersatz) ausgeschlossen und Ziffer 6.a)bb) dieser AGB gilt entsprechend.

Abweichend hiervon sind bei einem Rücktritt nach Ziffer 6.b)ee) dieser AGB lediglich bereits vom Vermieter erbrachte Neben- und Zusatzleistungen zu vergüten und Kosten zu erstatten, die gemäß Veranstaltungsvertrag erstattungspflich-tig sind und mit denen der Vermieter bereits in Vorleistung gegangen ist.

c) Jeder Rücktritt bedarf der Schriftform.

8. Änderungen

a) Die im Veranstaltungsvertrag vereinbarte maximal zulässige Personenzahl darf nicht überschritten werden. Eine Unterschreitung der mitgeteilten Teilnehmerzahl bleibt für die Abrechnung unberücksichtigt.

b) Werden die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung überschritten bzw. verschoben, hat der Vermieter einen Anspruch auf eine entsprechend erhöhte Miete bzw. Nutzungsentschädigung und kann dem Mieter die insoweit entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.

9. Haftung des Mieters

a) Der Mieter ist zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die durch ihn, seine Vertreter, Beauftragten, Erfüllungs-gehilfen oder Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher zu vertreten sind und stellt den Vermieter insoweit von allen von Dritten geltend gemachten Ansprüchen frei (einschließlich Bußgelder, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung verhängt wurden).

b) Der Mieter haftet für die einwandfreie und vollzählige Rückgabe der ihm vom Vermieter überlassenen Geräte, Schlüssel und Anlagen.

c) Eine weitergehende Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

d) Für Veranstaltungen ab dem 01.01.2021 schließt der Vermieter zugunsten des Mieters über einen Rahmen-vertrag eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung bei der Mannheimer Versicherung ab. Dieser Versiche-rungsschutz ist im Rahmen der Handling Fee abgegolten. Die Deckungssumme pro Versicherungsfall beträgt EUR 3.000.000,- pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Auf Grundlage der Vertragsbestimmungen des Versicherers sind mitversichert

Be- und Entladeschäden bis zur Höhe der Deckungssumme / Bearbeitungsschäden bis EUR 10.000,-

10. Haftung des Vermieters

a) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der über-lassenen Mietsache ist ausgeschlossen.

b) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; im Übrigen – soweit nachstehend nicht abweichend geregelt – nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Veranstaltungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren und typischen Schaden. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

c) Der Vermieter ist – unbeschadet der Ziffer 6.b)ee) dieser AGB – berechtigt, eine Veranstaltung aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht dann abzusagen bzw. zu verschieben oder besondere Benut-zungsregelungen festzulegen, wenn er nach pflichtgemäßem Ermessen davon ausgehen darf, dass durch eine Durchführung der Veranstaltung Gesundheitsrisiken für Teilnehmer entstehen oder erhöht werden, was insbesondere auch dann der Fall ist, wenn dahingehende behördliche Warnungen bzw. Empfehlungen aus-gesprochen wurden. Sofern die Parteien keinen Ausweichtermin vereinbaren, wird der Vermieter dem Mieter bereits geleistete Vorauszahlungen erstatten. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere Scha-denersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Eine nur teilweise Schließung bzw. Unzugäng-lichkeit des Veranstaltungsorts berechtigt nicht zu einer Minderung der Vergütung.

d) Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für Schäden, die durch von ihm veranlasste Maßnahmen zur Auf-rechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge der Fehleinschätzung einer ver-meintlich sicherheitskritischen Situation zur Einschränkung, Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung auf Anweisung des Vermieters, so haftet er nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn auf Anweisung von Behörden eine Veranstaltung unterbrochen, eingeschränkt, ver-ändert, abgesagt oder abgebrochen werden muss.

e) Soweit die Haftung in diesen AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Ver-treter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Vermieters.

f) Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei einer schuldhaft zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit von Personen.

11. Aktuelle Sonderregelungen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie

a) Der Mieter ist für die Einhaltung der am Veranstaltungstag geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus (im Folgenden: Corona-Vorgaben) verantwortlich. Sofern am Veranstaltungstag Corona-Vorgaben gelten, hat der Mieter im Vorfeld der Veranstaltung die gemie-teten Räumlichkeiten zu besichtigen und dem Vermieter spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbe-ginn eine Teilnehmerliste und ein Hygienekonzept vorzulegen.

b) Sofern und soweit Corona-Vorgaben gelten, kann der Vermieter geeignete Maßnahmen treffen, unter anderem die nachfolgenden besonderen Hygiene- und Abstandsregeln:

aa) Der Zutritt ist bei bekannter aktueller Erkrankung an COVID-19 sowie bei Symptomen, die auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen, verboten. Zutritt in das Museum wird nur Personen gewährt, die weder Krankheitssymptome noch eine erhöhte Körpertemperatur aufweisen.

bb) Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung möglich, die vom je-weiligen Veranstaltungsteilnehmer mitzubringen ist. Bei Veranstaltungen mit fester Bestuhlung ist diese zu tragen, bis ein Sitzplatz eingenommen wurde.

cc) Ein Sicherheitsabstand zu anderen Personen von mind. 1,50 m ist stets einzuhalten. Ausnahmen hiervon bestehen ausschließlich bei Personen desselben Hausstandes.

dd) Auf ausreichende Handhygiene ist zu achten. Der Vermieter stellt Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.

ee) Bei Verstößen gegen die Hygiene- und Schutzmaßnahmen kann der Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Museums verwiesen werden.

ff) Zur Ermöglichung einer Nachverfolgung von Infektionen werden die Kontaktdaten aller Veranstaltungsteilnehmer:innen erfasst, die entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung sicher und datenschutzkonform aufbewahrt, bei Bedarfsfall dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt und nach Ablauf von spätestens einem Monat nach Ende der Veranstaltung gelöscht bzw. vernichtet werden. Die Artikel 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung finden keine Anwendung.

12. Schlussbestimmungen

a) Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Veranstaltungsvertrages im Übrigen nicht berührt.

b) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Potsdam. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Son-dervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Potsdam.

c) Im Falle einer Änderung dieser AGB gelten diese Bedingungen unverändert für bereits abgeschlossene Ver-anstaltungsverträge fort.

d) Der Vermieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Stand: 22. November 2022